{"id":1349,"date":"2016-10-26T12:11:17","date_gmt":"2016-10-26T10:11:17","guid":{"rendered":"http:\/\/drinktec-blog.b-rex.de\/?p=1349"},"modified":"2018-09-04T08:05:46","modified_gmt":"2018-09-04T06:05:46","slug":"von-stechapfel-und-ochsenblut","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/drinktec-blog.b-rex.de\/de\/bier\/von-stechapfel-und-ochsenblut\/","title":{"rendered":"Von Stechapfel und Ochsenblut"},"content":{"rendered":"
In diesem Jahr feiert das deutsche Reinheitsgebot sein 500. Jubil\u00e4um. Doch abstruse Legenden ranken sich um das angeblich \u00e4lteste Lebensmittelgesetz der Welt \u2013 ein Ausflug durch die Biergeschichte.<\/strong><\/p>\n Es war wohl eine schreckliche Zeit, damals um das Jahre 1516: Bauernaufst\u00e4nde, Reformationsfehden, Aufruhr, Hunger und Krieg. Ernten misslangen, Weizen und Roggen f\u00fcr die Herstellung von Brot waren rar. Da jeder damals so viel Bier braute wie er wollte, blieb mancherorts der Magen leer. In Zeiten h\u00f6chster Not griff der bayerische Herzog Wilhelm IV. rigoros durch und verabschiedete ein bis heute g\u00fcltiges Gesetz, das beim Bierbrauen nur die Verwendung von Gerste, Hopfen und Wasser erlaubte.<\/p>\n Des Herrschers gestrenger Erlass sollte wohl prinzipiell nur verhindern, dass die ganze Weizenernte im Braubottich landet. Denn schlie\u00dflich mussten ja auch die M\u00e4nner in den Streitm\u00e4chten ern\u00e4hrt werden. Aber es ging auch um Geld: Norddeutsche Brauer produzierten qualitativ weitaus hochwertigere Gerstens\u00e4fte, die sogar in L\u00e4nder rund um Nord- und Ostsee exportiert wurden. In anderen Landesteilen galt Bier noch im 16. Jahrhundert als ein w\u00fcstes Gebr\u00e4u. Produzenten schreckten selbst vor gef\u00e4hrlichen Experimenten nicht zur\u00fcck. Zur geschmacklichen Verfeinerungen mischten sie Kieferwurzeln, K\u00fcmmel, Schafgarbe, Schlehe oder Wacholder ins Bier. Bei Kr\u00e4utern und Gew\u00fcrzen blieb es aber nicht. Um die Rauschwirkung zu verst\u00e4rken r\u00fchrten sie auch Fliegenpilze, Stech\u00e4pfel, Maigl\u00f6ckchen oder Bilsenkraut in den Sud. Und zur St\u00e4rkung der Manneskraft kam noch Ochsenblut, Hammelhoden und Rindergalle hinzu.<\/p>\n Solche Mixturen erzeugten nicht nur Halluzinationen bei vielen Konsumenten. Ungenie\u00dfbare Rohstoffe hatten auch Brechreiz, Schwindelgef\u00fchle und Bewusstlosigkeit zur Folge. Die Menschen lagen tagelang im Delirium und in besonders krassen F\u00e4llen f\u00fchrte der Biergenuss zu Siechtum und vorzeitigem Tod. Da war es nur begr\u00fc\u00dfenswert, das der genussfreudige Landesvater seinerzeit mit einer Reinheitsverordnung konterte und der unkontrollierten Bierpanscherei in Bayern ein Riegel vorschob.<\/p>\n Bedeutung erlangte das Reinheitsgebot jedoch erst Jahrhunderte sp\u00e4ter durch die Embargopolitik von Otto von Bismarck. Der Reichskanzler benutzte den Gesetzestext als Mittel des Protektionismus f\u00fcr einen Handelsboykott gegen die damals besonders beliebten Biere aus England. Schlie\u00dflich machte Bayern seinen Beitritt zum Reich von der \u00dcbernahme des Reinheitsgebotes abh\u00e4ngig. Ab 1906 galt das Reinheitsgebot in abgewandelter Form im gesamten Reichsgebiet.<\/p>\n Was f\u00fcr traditionsbewusste Brauer als ultimatives Qualit\u00e4tsrichtma\u00df gilt, ist f\u00fcr kreative Jungbrauer heute h\u00e4ufig ein Bremsklotz bei Aromavielfalt und Experimentierfreude. Dennoch garantiert die Verordnung von 1516 in einer Zeit, in der Lebensmittel oft negative Schlagzeilen machen, immerhin einen wirksamen Verbraucherschutz.<\/p>\n Wie jedoch bei allen Legenden liegen auch beim Reinheitsgebot die Grenzen zwischen Dichtung und Wahrheit eng beieinander. Verb\u00fcrgt ist jedenfalls, dass die bayerische Landesordnung von 1516 als Brauvorschrift nur von kurzer Lebensdauer war. Ein herzoglicher Erlass erlaubte bereits wenige Jahre sp\u00e4ter, dass Koriander und Lorbeer als weitere Zutaten dem bayerischen Bier beigef\u00fcgt werden durften. Kurz darauf war auch die Verwendung von Salz, Wacholder und K\u00fcmmel wieder legitim. Herzog Wilhelm, dem der Ruf eines legend\u00e4ren Trinkers vorauseilte, verweigerte sich strikt dem eigenen Biergesetz. Am bayerischen Hofe wurde angeblich weiterhin kreuz und quer gebechert – ins Glas kam alles was dem Souver\u00e4n so schmeckte.<\/p>\n